Beitragsstruktur des Tanz-Centrum Coesfeld

Stand 05.07.2021

Als Vereinsbeitrag wird monatlich berechnet:

1. Grundbeitrag

 
Ehrenmitglieder frei
Kinder / Jugendliche   6,00 €
Erwachsene bis 25 Jahren die sich in Ausbildung befinden, Benachteiligte, passive und fördernde Mitglieder 8,00 €
Erwachsene 15,00 €

 

2. Zusätzlich zum Grundbeitrag ist Gruppenbeitrag für jede Gruppe zu entrichten, an der teilgenommen wird. Das Gruppentraining findet in der Regel wöchentlich außerhalb der Schulferien statt

 
JMC-Gruppen, aktuell: Attention, Cherry Blossoms, Dancing Queens, Flying Shadows, Illusion, Little Twinkles, Nightingales, Inspired, Shining Daisies, Sternschnuppen, Tanzelfen, Tanzmäuse, Tinkerbells 3,00 €
Leistungsgruppen: JMC , Standard, Latein 5,00 €
Gesellschaftstanzkreise 2,00 €
Breitensportgruppen incl. Orientalischer Tanz, Lady-Birds 5,00 €
Ballett 20,00 €
Zumba 12,50 €
Turniergruppe Standard oder Latein 15,00 €
Endrundentraining 5,00 €
Freies Training ohne Gruppenzugehörigkeit 5,00 €

 

3. Gäste sind gern gesehen:

 
Tanzkurse nach Bedarf legt der Vorstand fest
Gäste pro Person und Einheit 7,50 €
Gäste pro Person und Woche 15,00 €

                                                       

Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt im Monat der erstmaligen Trainingsteilnahme, ggfls. nach bis zu dreimaligem unverbindlichem Schnuppertraining. Zahlungsweise Der Beitrag wird per SEPA-Lastschriftverfahren quartalsweise eingezogen. Der Beitragseinzug erfolgt im Voraus, möglichst im Januar, April, Juli und Oktober. Bei Beginn der Mitgliedschaft während eines Quartals wird der Beitrag mit dem nächstfolgenden Quartalsbeitrag eingezogen.

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle: Tanz-Centrum Coesfeld, Rottkamp 13, 48653 Coesfeld. Die Kündigung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende erklärt werden. Während des Laufs der Kündigungsfrist hat der Austrittswillige die sich aus der bisherigen Mitgliedschaft ergebenden Rechte und Pflichten. Schriftliche Kündigungsbestätigungen werden nicht erteilt. Sofern gewünscht kann diese per E-Mail übermittelt werden. Dazu wird die entsprechende E-Mail-Adresse benötigt.

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